Elektronisches Wasserbuch des Landes Brandenburg

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Das Wasserbuch ist eine zentrale Dokumentation genehmigter Grund- und Oberflächenwasserbenutzungen. Die Wasserbehörden des Landes Brandenburg, sowie das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sind seit dem 19. Juni 2012 in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Eintragungen in dieses öffentliche Register verantwortlich. Seit der Bereitstellung der Software „Elektronisches Wasserbuch“ (2019) erfolgt Schritt für Schritt die Übertragung aller relevanter Wasserrechtsverhältnisse in die zentrale Datenbank.

Ähnlich dem Grundbuch gibt das Wasserbuch einen Überblick über wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, also wesentliche wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse, sowie wasserwirtschaftlich begründete Schutzgebiete. Die Eintragungen im Wasserbuch haben keine rechtsändernde oder rechtsbegründende Wirkung.

Jede wasserbuchrelevante Gewässerbenutzung wird über ein sogenanntes Wasserbuchblatt mit festem Inhalt dokumentiert. Die rechtliche Grundlage dafür ist die brandenburgische Wasserbuchverordnung.

Ein Wasserbuchblatt bildet nicht die vollumfänglichen Entscheidungen wie Bescheide, Beschlüsse oder Verordnungen ab.

Alte Rechte und Befugnisse

Bis zum 1. März 2013 konnten bei den jeweils zuständigen Wasserbehörden alte Wasserrechte und alte Befugnisse eingereicht werden. Alle bis dahin nicht angemeldeten, alten Rechte oder Befugnisse sind am 1. März 2020 erloschen.

Wann ist ein Recht ein „altes“ Wasserrecht?
Ob ein Recht ein sogenanntes „altes“ Wasserrecht ist und zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden musste, hängt davon ab, ob es hierfür eine („alte“) vor dem 1. Juli 1990 ergangene behördliche Genehmigung gab und zu diesem Zeitpunkt auch noch die wesentlichen Anlagenteile vorhanden waren.

Das Wasserbuch ist eine zentrale Dokumentation genehmigter Grund- und Oberflächenwasserbenutzungen. Die Wasserbehörden des Landes Brandenburg, sowie das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sind seit dem 19. Juni 2012 in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Eintragungen in dieses öffentliche Register verantwortlich. Seit der Bereitstellung der Software „Elektronisches Wasserbuch“ (2019) erfolgt Schritt für Schritt die Übertragung aller relevanter Wasserrechtsverhältnisse in die zentrale Datenbank.

Ähnlich dem Grundbuch gibt das Wasserbuch einen Überblick über wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, also wesentliche wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse, sowie wasserwirtschaftlich begründete Schutzgebiete. Die Eintragungen im Wasserbuch haben keine rechtsändernde oder rechtsbegründende Wirkung.

Jede wasserbuchrelevante Gewässerbenutzung wird über ein sogenanntes Wasserbuchblatt mit festem Inhalt dokumentiert. Die rechtliche Grundlage dafür ist die brandenburgische Wasserbuchverordnung.

Ein Wasserbuchblatt bildet nicht die vollumfänglichen Entscheidungen wie Bescheide, Beschlüsse oder Verordnungen ab.

Alte Rechte und Befugnisse

Bis zum 1. März 2013 konnten bei den jeweils zuständigen Wasserbehörden alte Wasserrechte und alte Befugnisse eingereicht werden. Alle bis dahin nicht angemeldeten, alten Rechte oder Befugnisse sind am 1. März 2020 erloschen.

Wann ist ein Recht ein „altes“ Wasserrecht?
Ob ein Recht ein sogenanntes „altes“ Wasserrecht ist und zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden musste, hängt davon ab, ob es hierfür eine („alte“) vor dem 1. Juli 1990 ergangene behördliche Genehmigung gab und zu diesem Zeitpunkt auch noch die wesentlichen Anlagenteile vorhanden waren.

Auskunft/Auszüge

Einen Überblick über bestehende Gewässerbenutzungen erhalten Sie über die Kartenanwendung Elektronisches Wasserbuch der Auskunftsplattform Wasser.

Detaillierte Auskünfte können beim Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg oder der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde der Landkreise oder der kreisfreien Städte beantragt werden. Das berechtigte Interesse muss entsprechend im Antrag dargelegt werden.  

Auskunft/Auszüge

Einen Überblick über bestehende Gewässerbenutzungen erhalten Sie über die Kartenanwendung Elektronisches Wasserbuch der Auskunftsplattform Wasser.

Detaillierte Auskünfte können beim Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg oder der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde der Landkreise oder der kreisfreien Städte beantragt werden. Das berechtigte Interesse muss entsprechend im Antrag dargelegt werden.